Rückerstattungsrichtlinien
Haftungsausschluss
Limra Systems übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung der bereitgestellten KI-Systeme, Automatisierungen oder technischen Dienstleistungen entstehen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Der Einsatz von KI-Bots und Automationsprozessen erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
Insbesondere haftet Limra Systems nicht für:
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indirekte oder mittelbare Schäden
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entgangenen Gewinn
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Datenverluste
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Betriebsunterbrechungen
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fehlerhafte Eingaben oder Entscheidungen, die auf KI-Systemen basieren
Technische Ausfälle oder externe Störungen (z. B. Serverprobleme, API-Ausfälle, Änderungen durch Drittanbieter) liegen außerhalb unseres Einflussbereichs und begründen keinen Schadensersatzanspruch.
Rückerstattungsrichtlinien – Die Grundlagen
Da Limra Systems ausschließlich digitale Dienstleistungen, individuelle KI-Lösungen und maßgeschneiderte Automationssysteme anbietet, gelten besondere Rückerstattungsbedingungen.
Grundsätzlich gilt:
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Kein automatisches Rückerstattungsrecht, sobald individuelle Leistungen begonnen wurden.
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Rückerstattungen sind nur möglich, wenn noch keine Arbeit erbracht wurde.
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Bereits geleistete oder angefangene Arbeiten müssen bezahlt werden.
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Bei laufenden Verträgen wird ein angemessener Anteil für die erbrachten Leistungen berechnet.
Ausnahmen können nur entstehen:
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wenn eine Leistung objektiv nicht geliefert werden kann
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wenn technische Unmöglichkeit vorliegt
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wenn Limra Systems eine Leistung nicht ausführen kann und dies schriftlich bestätigt
Diese Richtlinie schützt sowohl den Kunden als auch den Anbieter und sorgt für Transparenz bei projektbasierten Arbeiten.
Was sollte in den Rückerstattungsrichtlinien enthalten sein?
Da Limra Systems ausschließlich digitale Dienstleistungen, individuelle KI-Lösungen und maßgeschneiderte Automationssysteme anbietet, gelten besondere Rückerstattungsbedingungen.
Grundsätzlich gilt:
-
Es besteht kein automatisches Rückerstattungsrecht, sobald individuelle Leistungen begonnen wurden.
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Rückerstattungen sind nur möglich, wenn noch keine Arbeit erbracht wurde.
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Bereits geleistete oder begonnene Arbeiten sind vollständig zu vergüten.
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Bei laufenden Verträgen erfolgt eine angemessene, anteilige Berechnung der bereits erbrachten Leistungen.
Ausnahmen bestehen nur, wenn:
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eine Leistung objektiv nicht geliefert werden kann,
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technische Unmöglichkeit vorliegt,
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Limra Systems eine Leistung nicht ausführen kann und dies schriftlich bestätigt.
Diese Richtlinie dient dazu, sowohl den Kunden als auch den Anbieter zu schützen und eine klare, transparente Grundlage für projektbasierte Arbeiten zu schaffen.